Anmerkung: Für den Olympiapark hat das allerdings keine Auswirkungen, denn alle diese Menschen dort sind ebenfalls noch nicht registriert und müssen, besonders die männlichen, u.U sehr lange dort ausharren bis sie an der Reihe sind. Das führt bei sanktionsbewehrter Immobilität zu erhöhter Gewaltbereitschaft. Sie durchlaufen aber einen anderen Registrierungsprozess und fahren nähmlich mit Bussen in die Kruppstrasse , also an der Turmstrasse vorbei, und werden dort registriert. Es sind überwiegend all diejenigen, die mit Zügen aus Bayern ankommen. Sie können sich somit niemals im Besitz von Armbändchen aus der Turmstrasse befinden. Zudem: Sie müssen zunächst, weil nur das fussläufig erreichbar, die S-Bahn Pichelsberg nutzen und nutzen diese auch (idR. aus Unkenntnis besonders aber mangels Barmittel illegal). Hierzu gibt und gab es (noch) keine Regelung. Insofern sind auch das nur halbe Lösungen; allerdings PR technisch gut verkauft. Schnief - Schnauf - Problem gelöst. Gott und Allah sei Dank! - Na, eben doch nicht so ganz! Es müsste klar kommuniziert werden, dass auch Bändchen aus dem Olympiapark dieser Neuregelung unterfallen. Doch diese schauen wiederum anders aus, als die Bändchen der Turmstrasse, so dass Kontrolleure/innen und Schaffner/innen in Gewissenskonflikte kommen "könnten", insofern die BVG intern keine "klare Ansage" macht. Es gibt im Übrigen keinen Grund diese Personengruppe von der Neuregelung auszunehmen bzw. der Prozeß wurde nur unvollständig durchdacht. - Danke!
Das euphemistische "Alle(!) #Refugees" ist somit leider nicht zutreffend!
Die Armbändchen, die sie im Landesamt für Gesundheit und Soziales an der
Turmstraße bekommen, gelten als Fahrschein bei der BVG.
Flüchtlinge, die neu in Berlin angekommen aber noch nicht
registriert sind, dürfen ab sofort kostenlos mit der BVG fahren. Das
hat die Senatssozialverwaltung in einem Spitzengespräch mit der Chefin
der Berliner Verkehrsbetriebe, Sigrid Nikutta, verabredet. Das
Armbändchen, das diesen Menschen im Landesamt für Gesundheit und
Soziales (Lageso) an der Turmstraße angelegt wird, gilt als Fahrschein.
Ob diese Regelung für die S-Bahn gilt, stand bis Redaktionsschluss
dieser Ausgabe nicht fest, die Pressestelle der Bahn war über die
Vereinbarung offenbar nicht informiert.
Schwarzfahrer müssen Strafgeld von 60 Euro bezahlen
Mit
der Reform wird eine rechtliche Grauzone beseitigt, die in der
Vergangenheit sowohl für die Asylsuchenden als auch die BVG und ihre
Mitarbeiter unangenehm war: Flüchtlinge, die sich noch nicht im
Asylverfahren befinden, haben keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen
und fuhren daher bislang in aller Regel schwarz. Zumindest offiziell
ahndeten Kontrolleure das dann entsprechend – "im Sinne der
Gleichbehandlung", wie die BVG noch am Sonnabend auf dem
Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte. Folglich wurde ein "erhöhtes
Beförderungsentgelt" von 60 Euro als Strafe fällig.
Das
warf allerdings mehrere Probleme auf. Zum einen zeugte es nicht gerade
von Willkommenskultur, zum anderen tragen nicht die Flüchtlinge selbst
Schuld daran, dass es in vielen Fällen mehrere Wochen dauert, bis sie
registriert sind. Wegen des anhaltend starken Flüchtlingsstroms können
die überlasteten Mitarbeiter des Lageso das längst nicht für alle neu
ankommenden Flüchtlinge sofort leisten.
BVG-Sprecherin
Petra Reetz zeigte sich erleichtert und sprach von einer "guten,
schnellen und praktikablen Lösung, die allen hilft". Damit sei eine
Unsicherheit beseitigt, die in den vergangenen Wochen zunehmend
Mitarbeiter belastet habe. Das wurde aus Kreisen der Beschäftigten am
Sonnabend bestätigt. Nicht nur Kontrolleure, auch viele Bus- und
Straßenbahnfahrer hätten nicht gewusst, wie sie sich verhalten sollen.
Senat arbeitet an einem speziellen Sozialticket für diese Gruppe
Gleichzeitig
ärgerten sie sich über "Trittbrettfahrer", die sich als Flüchtlinge
ausgaben und so das Fahrgeld sparen wollten. Am Sonnabend wurde auf
Twitter eine lebhafte Debatte darüber geführt, ob von Flüchtlingen, die
beim Schwarzfahren erwischt wurden, tatsächlich das Strafgeld verlangt
und sogar über Inkassobüros eingetrieben wurde. BVG-Sprecherin Reetz
konnte das weder bestätigen noch ausschließen.
Der
Senat beschäftigt sich nach Informationen der Berliner Morgenpost auch
mit der Frage, wie Flüchtlinge, die sich bereits im Asylverfahren
befinden, Busse und Bahnen nutzen können. Derzeit können sie auf
freiwilliger Basis das Sozialticket für 36 Euro im Monat nutzen. Das tun
aber längst nicht alle, auch hier ist die Rate der Schwarzfahrer hoch.
Nun arbeitet der Senat an einem Sozialticket speziell für Flüchtlinge,
das preiswerter ist. Im Gegenzug soll es aber, analog zum Semesterticket
für Studenten, als verpflichtende Sachleistung gelten.
Eine
Neuregelung ist nötig, weil in den 670 Euro, die der Senat vom 1.
Januar an pro Flüchtling und Monat vom Bund erhält, 26 Euro für die
Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs enthalten sind. Zudem müsse
berücksichtigt werden, dass mit dem verstärkten Sachleistungsprinzip in
Erstaufnahmeeinrichtungen die Flüchtlinge noch mobiler sein müssen als
schon jetzt. Die Gespräche darüber sind im Senat aber noch nicht
abgeschlossen.
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