Sie sind bereits in Berlin und möchten einen Asylantrag
stellen?
Wenn Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können und
deshalb einen Asylantrag stellen möchten, kommen Sie bitte
montags, dienstags, mittwochs oder donnerstags in der Zeit von
9.00 bis 12.30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder freitags
von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Zentralen Aufnahmeeinrichtung
des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA), Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin.
Ihre Personalien werden aufgenommen und Sie erhalten eine
ausführliche Beratung zum Asylverfahren von ausgebildeten
Sozialarbeiterinnen.
Über Ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der
ZAA keine Erklärung abzugeben. Über
ein Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung Ihres
Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik
Deutschland ermittelt.
Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der
erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket
ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort
zu reisen.
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer
Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache
ausgegeben.
Wenn Sie Ihr Asylverfahren in Berlin durchführen, müssen Sie
bis zu 3 Monaten in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung
wohnen. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird Ihr
Asylantrag aufgenommen und Sie erhalten kurzfristig einen
Termin zu Ihrem Interview. Hier sollten Sie detailliert Ihre
persönlichen Gründe für das Verlassen Ihres Heimatlandes
vortragen. Dolmetscher in Ihrer Muttersprache stehen dort zur
Verfügung.
Ihr Lebensunterhalt wird sichergestellt durch die Zentrale
Leistungsstelle für Asylbewerber, die sich im gleichen Hause
befindet.
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