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Dienstag, 13. Oktober 2015

die Praxis kennen wir - werfen wir dennoch einen Blick auf die Theorie - ja, wir machen es heute einmal umgekehrt

1:1 Kopie aus der Website - ohne weiteren Kommentar

Sie sind bereits in Berlin und möchten einen Asylantrag stellen?
Wenn Sie nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können und deshalb einen Asylantrag stellen möchten, kommen Sie bitte montags, dienstags, mittwochs oder donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr oder freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA), Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin.
Ihre Personalien werden aufgenommen und Sie erhalten eine ausführliche Beratung zum Asylverfahren von ausgebildeten Sozialarbeiterinnen.
Über Ihre persönlichen Fluchtgründe brauchen Sie in der ZAA keine Erklärung abzugeben. Über ein Software-Verfahren wird der für die Bearbeitung Ihres Asylverfahrens zuständige Ort in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt.
Bei Verteilung in ein anderes Bundesland wird Ihnen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung von der ZAA eine Fahrkarte und bei Bedarf ein Lunchpaket ausgehändigt, um zu dem für Sie ermittelten zuständigen Ort zu reisen.
Alle Erklärungen sowie Hinweise zum Erreichen anderer Behörden werden in einer Ihnen verständlichen Sprache ausgegeben.
Wenn Sie Ihr Asylverfahren in Berlin durchführen, müssen Sie bis zu 3 Monaten in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird Ihr Asylantrag aufgenommen und Sie erhalten kurzfristig einen Termin zu Ihrem Interview. Hier sollten Sie detailliert Ihre persönlichen Gründe für das Verlassen Ihres Heimatlandes vortragen. Dolmetscher in Ihrer Muttersprache stehen dort zur Verfügung.
Ihr Lebensunterhalt wird sichergestellt durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber, die sich im gleichen Hause befindet.

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