„Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf alle qualitätssichernden
Maßnahmen bei der Ausübung des Arztberufes, die für die
Patientenversorgung notwendig sind, verzichtet werden soll“, kritisiert
Kammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. Ärztinnen und
Ärzte in Deutschland müssten nach Studium und Weiterbildung ihre
ärztliche Kompetenz regelmäßig durch Fortbildungszertifikate nachweisen.
Asylbegehrenden, die meist ohne Papiere ankommen, solle nun jedoch im
Schnellverfahren die ärztliche Berufsausübung erlaubt werden. „Das kann
nicht rechtskonform sein“, so Prof. Hessenauer.
Auch das SPD-geführte Gesundheitsministerium zeigt Verständnis für die Kritik: Der Patientenschutz
müsse absolut gesichert sein, das heiße, medizinisches Personal müsse
entsprechend ausgebildet sein bzw. eine gleichwertige Ausbildung
absolviert haben. „Wir sehen es grundsätzlich als problematisch an – wie
im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehen – zwischen einer
ärztlichen Tätigkeit bei Flüchtlingen in den Einrichtungen und einer
Tätigkeit bei anderen Patientinnen und Patienten zu differenzieren“,
antwortete das Ministerium auf Anfrage von Medical Tribune.
Einen handfesten Vorschlag zur ärztlichen Versorgung der Flüchtlinge
macht der stellvertretende Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Dr. Johannes Fechner:
In jeder Gemeinschaftsunterkunft ab circa 50 Personen wird eine Sanitätsstelle eingerichtet
(Mindestvoraussetzung: abschließbarer Raum mit Untersuchungsliege,
Telefonanschluss, PC). Diese wird bedarfsweise sowohl von Vertragsärzten
als auch Nichtvertragsärzten stundenweise besetzt. „In jeder Stadt
haben sich bisher genügend freiwillige Ärzte verschiedener
Fachrichtungen für diesen Dienst bereit erklärt, zudem könnten
Pensionäre und Klinikärzte zum Einsatz kommen“, so der KV-Vize.
Anmerkung: Es ist bisher bei der an sich guten, allerdings nur grob skizzierten, Idee geblieben. Wer zahlt?
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