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Freitag, 2. Oktober 2015

Asylbewerber nicht per Handschlag zum Arzt ernennen


„Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf alle qualitätssichernden Maßnahmen bei der Ausübung des Arztberufes, die für die Patientenversorgung notwendig sind, verzichtet werden soll“, kritisiert Kammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland müssten nach Studium und Weiterbildung ihre ärztliche Kompetenz regelmäßig durch Fortbildungszertifikate nachweisen. Asylbegehrenden, die meist ohne Papiere ankommen, solle nun jedoch im Schnellverfahren die ärztliche Berufsausübung erlaubt werden. „Das kann nicht rechtskonform sein“, so Prof. Hessenauer.  

Auch das SPD-geführte Gesundheitsministerium zeigt Verständnis für die Kritik: Der Patientenschutz müsse absolut gesichert sein, das heiße, medizinisches Personal müsse entsprechend ausgebildet sein bzw. eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. „Wir sehen es grundsätzlich als problematisch an – wie im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehen – zwischen einer ärztlichen Tätigkeit bei Flüchtlingen in den Einrichtungen und einer Tätigkeit bei anderen Patientinnen und Patienten zu differenzieren“, antwortete das Ministerium auf Anfrage von Medical Tribune.

Einen handfesten Vorschlag zur ärztlichen Versorgung der Flüchtlinge macht der stellvertretende Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Johannes Fechner:

In jeder Gemeinschaftsunterkunft ab circa 50 Personen wird eine Sanitätsstelle eingerichtet (Mindestvoraussetzung: abschließbarer Raum mit Untersuchungsliege, Telefonanschluss, PC). Diese wird bedarfsweise sowohl von Vertragsärzten als auch Nichtvertragsärzten stundenweise besetzt. „In jeder Stadt haben sich bisher genügend freiwillige Ärzte verschiedener Fachrichtungen für diesen Dienst bereit erklärt, zudem könnten Pensionäre und Klinikärzte zum Einsatz kommen“, so der KV-Vize.

Anmerkung: Es ist bisher bei der an sich guten, allerdings nur grob skizzierten, Idee geblieben. Wer zahlt?





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