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Freitag, 9. Oktober 2015

Illegaler Aufenthalt ausserhalb der Notunterkunft

Der rechtliche Status der Menschen innerhalb des Geländes der Notunterkunft ist mir nicht bekannt.
Der Begriff "Auffanglager" wäre hier wohl angebrachter:
"Ein Auffanglager wird an einem sicheren Ort, eingerichtet. Es ermöglicht eine behelfsmäßige Unterbringung für eine möglichst große Zahl von Betroffenen. Dort wird nur eine einfachste Versorgung unter spartanischen Verhältnissen gewährleistet. Ein Auffanglager kann auch bei kurzer Verweildauer des einzelnen Betroffenen über einen längeren Zeitraum betrieben werden." 
Da die Menschen allerdings behördlich nach hier überstellt wurden, deren Verhaftung oder ED Behandlung nicht erfolgte (sie kamen tlw. mit dem Zug direkt aus Salzburg / Wien) und sie auch nicht polizeilich be- oder überwacht wurden, noch werden, ist davon auszugehen, dass der Aufenthalt innerhalb der Notunterkunft in einer, mir noch unbekannten Form, legalisiert wurde. Man könnte den Status auch definieren als "vorübergehend behördlich angeordneter Aufenthalt an einem bestimmten Ort für eine unbestimmte Zeit, ohne die Ausführung dieser Anordnung, die einem Einzeln auch in keinster Weise gegenüber beweisbar ausgesprochen wurde, zu überwachen". - Man könnte es zB auch "pauschale Asylgewährung unter Überprüfungsvorbehalt" nennen. Könnten findige Juristen daraus gar eine "Anerkennung des Asylgesuchs durch konkludentes, staatliches Handeln" folgern? Die "Einlieferung" erfolgte nämlich unter massiver Polizeibegleitung. Bis zu 8 Polizisten pro Bus... - Alles in allem wohl eher ein Unding, je länger diese Zustände andauern.


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