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Freitag, 2. Oktober 2015

Asylbewerber nicht per Handschlag zum Arzt ernennen


„Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf alle qualitätssichernden Maßnahmen bei der Ausübung des Arztberufes, die für die Patientenversorgung notwendig sind, verzichtet werden soll“, kritisiert Kammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland müssten nach Studium und Weiterbildung ihre ärztliche Kompetenz regelmäßig durch Fortbildungszertifikate nachweisen. Asylbegehrenden, die meist ohne Papiere ankommen, solle nun jedoch im Schnellverfahren die ärztliche Berufsausübung erlaubt werden. „Das kann nicht rechtskonform sein“, so Prof. Hessenauer.  

Auch das SPD-geführte Gesundheitsministerium zeigt Verständnis für die Kritik: Der Patientenschutz müsse absolut gesichert sein, das heiße, medizinisches Personal müsse entsprechend ausgebildet sein bzw. eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. „Wir sehen es grundsätzlich als problematisch an – wie im Referentenentwurf der Bundesregierung vorgesehen – zwischen einer ärztlichen Tätigkeit bei Flüchtlingen in den Einrichtungen und einer Tätigkeit bei anderen Patientinnen und Patienten zu differenzieren“, antwortete das Ministerium auf Anfrage von Medical Tribune.

Einen handfesten Vorschlag zur ärztlichen Versorgung der Flüchtlinge macht der stellvertretende Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Johannes Fechner:

In jeder Gemeinschaftsunterkunft ab circa 50 Personen wird eine Sanitätsstelle eingerichtet (Mindestvoraussetzung: abschließbarer Raum mit Untersuchungsliege, Telefonanschluss, PC). Diese wird bedarfsweise sowohl von Vertragsärzten als auch Nichtvertragsärzten stundenweise besetzt. „In jeder Stadt haben sich bisher genügend freiwillige Ärzte verschiedener Fachrichtungen für diesen Dienst bereit erklärt, zudem könnten Pensionäre und Klinikärzte zum Einsatz kommen“, so der KV-Vize.

Anmerkung: Es ist bisher bei der an sich guten, allerdings nur grob skizzierten, Idee geblieben. Wer zahlt?





Anleihen bei der Wehrmacht? Wiedereinführung einer Art von Feldhilfsärzten/Unterärzten

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/061/1806185.pdf 
siehe dort §90ff

Im 1. Welkrieg hiessen sie: Feldhilfsarzt und waren Subalternoffizier.

Im 2.Weltkrieg nannte man sie dann "Unterarzt bzw. Feldunterarzt" 
 ... nur mal so, zur Erinnerung:
und im Cyberwar heute nennt man sie wieder anders.
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Der Unterarzt war im Rang eines Oberfähnrichs, trug jedoch eine Offiziersuniform mit Offizierskragenspiegeln und den Schulterklappen eines Oberfähnrichs (jedoch ohne die doppelte Unteroffiziertresse des Oberfähnrichs als OA im Truppendienst!) mit dem Äskulapstab zwischen den beiden Sternen, sowie die Schirmmütze der Offiziere mit Silberkordel und deren braunes Koppelzeug. Er war jedoch noch kein Offizier bzw. Sanitätsoffizier. Der Unterarzt hatte entweder als fortgeschrittener Medizinstudent an der Militärärztlichen Akademie bereits einen OA-Lehrgang bestanden oder, üblicherweise, das Staatsexamen in der Humanmedizin abgelegt, war also approbiert, und diente in einer zweimonatigen Vorbereitungsphase im Truppensanitätsdienst oder in der Sanitätstruppe, bevor er zum Sanitätsoffizier (Assistenzarzt) befördert wurde. 

Zudem gab es seit dem 25.07.1940 auch noch den Feldunterarzt mit Uniform und Schulterklappen des Oberfähnrichs (ebenfalls ohne die doppelte Unteroffiziertresse des Oberfähnrichs im Truppendienst) und einem gotischen "A" zwischen den beiden Sternen (das "A" stand für Militärärztliche Akademie).

Der Feldunterarzt war OA im Sanitätsdienst, der bereits das Erste medizinische Staatsexamen an der Militärärztlichen Akademie bestanden hatte und zur weiteren Ausbildung im Truppensanitätsdienst oder in der Sanitätstruppe diente, bevor er zur Weiterführung des Medizinstudiums wieder an die Militärärztliche Akademie zurückkehrte.

 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/061/1806185.pdf

Mittwoch, 30. September 2015

der "grüne Schein"... der hier allerdings doch eher trügt...

Manchmal trügt der Schein. So beispielsweise für die Personengruppe, die in der Notunterkunft Olympiapark aufhältig ist und laufend wechselt. Mittlerweile waren es bereits mehr als 4.500 Menschen. Weitere amtliche Infos dort:
hier: Medizinische Versorgung von Asylsuchenden, die noch nicht in einer Erstaufnahmestelle registriert sind und noch keinen Grünen Schein besitzen.
darin, u.a. das:
"Abrechnung noch nicht registrierter Asylbewerber ohne Grünen Schein - Aufgrund der enormen Zugangszahlen in Berlin verzögert sich in einigen [Anm.: welch euphemistischer Sprech, völlig an der aktuellen Realität vorbei] Fällen die Registrierung der Asylsuchenden und damit auch die Ausgabe der "Grünen Scheine". Sollte ein Patient ohne diesen Behandlungsschein bei Ihnen vorstellig werden, bittet das LaGeSo darum, sich in akuten dringend den Einzelfällen direkt an den Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zu wenden [Kontaktdaten werden, sicher nicht ganz ohne Grund, hier wohlweislich verschwiegen], um einen personenbezogenen Krankenschein zu erhalten. Eine ärztliche Behandlung ohne Krankenschein sollte vermieden werden. Hinsichtlich in der Vergangenheit erbrachter ärztlicher Leistungen ohne Krankenschein sowie in Einzelfällen auch entsprechender künftiger Fälle kann die Rechnung über den einfachen GOÄ- Satz (!!) direkt beim LaGeSo –II A  3000 – eingereicht werden."