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Samstag, 7. November 2015

Stets hilfreich: EinBlick in die Originalquellen

Quelle:  http://www.spd.de/linkableblob/131046/data/20151105_koabeschluss.pdf

Auf weiter gehende, private Kaffeesatzleserei wird bewusst verzichtet.

Der wörtliche Volltext (als copy&paste; wertende Unterstreichungen von mir)

5. November 2015

Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD

Die Koalition ist sich einig, die Herausforderung der Flüchtlingsbewegung gemeinsam zu meistern und dazu folgende Maßnahmen vorrangig zu verwirklichen:

A.
Verbesserung und Beschleunigung des Asylverfahrens insgesamt:
Wir schaffen einen einheitlichen Ausweis und eine Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge mit den für die Durchführung der Verfahren in Deutschland erforderlichen Daten der Flüchtlinge.

Dadurch soll eine jederzeitige, sichere und rasche Identifizierung der Flüchtlinge gewährleistet sein. Das notwendige Gesetz mit klaren Festlegungen des zu speichernden Datenkranzes und der Zugriffsrechte der betroffenen Behörden werden wir noch in diesem Jahr im Bundestag einbringen und zügig verabschieden. 

Registrierung und Ausstellung des Ausweises sind Voraussetzung für die Stellung eines Asylantrages und für die Beantragung und Gewährung von Leistungen.

B.
Beschleunigung der Verfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung:
1.
Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. In Anlehnung an das Flughafenverfahren sollen die zeitlichen Abläufe so gestaltet werden, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden können.

2.
Hierzu werden besondere Aufnahme-Einrichtungen bestimmt, die für die Asylantragstellung, die Antragsbearbeitung und –Entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Bewerber ausschließlich zuständig sind. Dafür sollen in Deutschland drei bis 5 solcher Aufnahme-Einrichtungen geschaffen werden, zunächst Bamberg und Manching.


3.
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entsteht für die genannten Personen erst mit der Aufnahme in der zuständigen Aufnahme-Einrichtung.


4.
Während des Aufenthaltes in der Aufnahme-Einrichtung gilt für den
Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, bezogen auf den Bezirk der unteren Ausländerbehörde. Verstöße gegen die Residenzpflicht haben dann auch den Wegfall des Leistungsanspruchs und das Ruhen des Asylantrages zur Folge.


5.
Zur Wiederaufnahme eines ruhenden Asylantrages ist ein Wiederaufnahmeantrag erforderlich, der nur einmal und nur in der zuständigen Einrichtung gestellt werden kann. Ein erneuter Verstoß gegen die Residenzpflicht hat das Erlöschen des Antrages und die sofortige Ausweisung zur Folge. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können unabhängig von einem eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.


6.
Die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, deren Antrag rechtskräftig und vollziehbar abgelehnt ist, erfolgt unmittelbar aus der Aufnahmeeinrichtung.

C.
Familiennachzug
Zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen wir noch in diesem Jahr.


D.
Kosten der Sprach- und Integrationsförderung
Wegen der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und nach SGB 2 soll für die Erbringung von Sprach und Integrationskursen künftig generell eine angemessene Eigenbeteiligung (Anteil des sozio-kulturellen Existenzminimums) vorgesehen werden.


E.
Erleichterte Abschiebung
Der Bund wird in Berlin (bzw. Potsdam) unter Fortentwicklung der bereits bestehenden Clearingstelle eine neue Organisationseinheit einrichten, die in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer steht und die nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, beschafft.Voraussetzung ist, dass die Bundesländer jeweils eine zentrale Stelle für die Zusammenarbeit benennen und an die neue Organisationseinheit nach Bedarf Mitarbeiter entsenden.


Wir begrüßen, dass es der Bundesregierung gelungen ist, mit den sechs Staaten des Westlichen Balkans Vereinbarungen über einen Pass-Ersatz (sogenannte „laissez-passer“ Papiere) zu treffen. Dadurch werden Rückführungen deutlich vereinfacht und beschleunigt. Wir streben solche Vereinbarungen auch mit anderen Staaten, insbesondere in Afrika, an. 

Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf erarbeiten, in dem die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt werden. Damit wollen wir Verzögerungen und Missbrauch entgegen wirken. Wir werden weitere Abschiebehindernisse identifizieren und gegebenenfalls gesetzgeberisch tätig werden.

F.
Außengrenzen
Das Europäische Recht verlangt einen strikten Schutz der Außengrenzen der EU, der zurzeit nicht gewährleistet ist. Indem wir den Schutz der Außengrenzen wiederherstellen, illegale Schleusungen und Migration beenden, legale Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der Lastenteilungen mit unseren Nachbarländern schaffen, werden wir die Zahl der Flüchtlinge reduzieren. Wir werden die Schwäche des Dublin-III-Verfahrens überwinden, das Europäische Recht weiterentwickeln und seine Durchsetzung sichern. Wir erwarten noch in diesem Jahr die Herstellung der Funktionsfähigkeit der bereits beschlossenen Aufnahme- und Verteilzentren (Hotspots) in Griechenland und Italien. Es muss sichergestellt sein, dass die Registrierung und die Identifizierung von Schutzbedürftigen sowie ihre europaweite Verteilung von dort aus schnell und effektiv erfolgt. Gleiches gilt für die Durchführung der Verfahren „vor Ort“ für nicht Schutzbedürftige und ihre Rückführung in die Herkunftsländer in Kooperation mit dem UNHCR und den europäischen Institutionen (Frontex/EASO). Die beschlossene Verstärkung von Frontex muss schnellstmöglich umgesetzt werden.
 

G.
Türkei
Wir sprechen uns für die baldmögliche Einberufung eines EU-Türkei-Gipfels zur Verabschiedung der gemeinsamen Migrations-Agenda aus. Dabei setzen wir uns für folgende Vereinbarungen ein:


  • Finanzielle Unterstützung der Türkei zur besseren Versorgung vonFlüchtlingen
  • Eröffnung neuer Kapitel in den laufenden Verhandlungen
  • Beschleunigung des Inkrafttretens der Rückführung von Drittstaatsangehörigen aus der EU in die Türkei und parallel dazuBeschleunigung der Verhandlungen zur Visumfreiheit,
  • Vereinbarung eines legalen Flüchtlingskontingents aus der Türkei für die EU insgesamt.

H.
Afghanistan
Deutschland wird sich weiterhin an der Stabilisierung von Afghanistan beteiligen, sein finanzielles Engagement zur Entwicklung des Landes aufrechterhalten und gemeinsam mit den USA und weiteren Partnern auch sein militärisches Engagement in Afghanistan verlängern. Wir wollen zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen. Dies ermöglicht auch eine Intensivierung der Rückführungen.
 

I.
Integration
Denjenigen Menschen, die zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland Aufnahme finden, wollen wir die Integration ermöglichen, indem wir das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und ihre Integration in den Arbeitsmarkt umfassend fördern. Zum Gelingen der Integration gehören unabdingbar auch das Verständnis und die Beachtung der Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes sowie die Einhaltung der Gesetze. Wir sind überzeugt, dass unsere freie, demokratische, offene und tolerante Staats- und Gesellschaftsordnung, die den Menschen und seine soziale Verantwortung in den Mittelpunkt stellt, für diejenigen, die vor Unfreiheit und existenzieller Not geflohen sind, eine nachhaltig prägende Wirkung entfaltet.
 

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