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Samstag, 7. November 2015

Wer also kommt in Abschiebehaft?

  1. Asylbewerber*innen aus sicheren Herkunftsländern,
  2. Asylbewerber*innen mit Wiedereinreisesperren, 
  3. Asylbewerber*innen mit Folgeanträgen 
  4. Asylbewerber*innen ohne Mitwirkungsbereitschaft
Spannend wird m.E. die tatsächliche Rechtspraxis unter Ziffer 4 werden. Diese Voraussetzung wird in der Praxis vielen Flüchtlingen unterstellt, die beispielsweise ohne Papiere einreisen. Es reicht im Übrigen auch die Nichtzustellbarkeit eines Einschreibebriefs / eigenhändig im täglichen Verwaltungsgeschäft aus, um fehlende Mitwirkungsbereitschaft zu unterstellen. In punkto Zynismus und vorauseilender Pflichterfüllung waren deutsche Bürokraten schon immer mit die effektivsten dieser Erde. - Und dann darf mit dem Greifkommande sofort festgenommen und in Schubhaft verbracht werden. Erding ruft. Alles sehr geschickt eingefädelt. Man hat Erfahrung. Widerstand ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und darf unverzüglich, und damit sofort und ohne zögern, mit unmittelbarem Zwang beendet werden. Ein weites Spielfeld für jeden Sadisten in Uniform ist eröffnet. - Wer je bei der Elitetruppe der Armee war, der weiss, welch spannende Inhalte und Überraschungen in Ziffer 4 noch enthalten sein werden. Die Büchse der Pandora ist eröffnet. - Ein echtes Ü-Ei der Koalition.

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