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Sonntag, 8. November 2015

achgut.com - Vera Lengsfeld über: Die Irreführung der Öffentlichkeit

Ein sehr lesenswerter Beitrag von vera Lengsfeld, der, in nüchternen Worten, die aktuellste Lage sehr gut widerspiegelt


"Die Irreführung der Öffentlichkeit

Am Donnerstag hat die Große Koalition bewiesen, dass sie nicht gewillt ist, das unter Führung von Kanzlerin Merkel angerichtete Einwanderungschaos in den Griff zu bekommen. Im Gegenteil. Es soll alles so weiter gehen wie gehabt, offenbar bis zum bitteren Ende.
Für die Öffentlichkeit wurden ein paar Beruhigungspillen in Aussicht gestellt. Es sollen drei bis fünf Registrierzentren eingerichtet werden, die freilich eher den Vorstellungen der SPD als den außerterritorialen Transitzonen der CSU nahekommen, die Einwanderer ohne Chancen auf Asyl gar nicht erst ins Land lassen wollte. Jetzt will man Ordnung ins Chaos durch einen einheitlichen Ausweis und eine Datenbank schaffen. Über die, wie Siegmar Gabriel vor ein paar Tagen schätzte, etwa 50% unregistrierten Einwanderer wird gar nicht gesprochen."
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Bildquelle: „Drehtür Kaiserbad Karlovy Vary“ von Johann H. Addicks - addicks@gmx.net - Eigenes Werk (Originaltext: eigene Aufnahme). Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dreht%C3%BCr_Kaiserbad_Karlovy_Vary.jpg#/media/File:Dreht%C3%BCr_Kaiserbad_Karlovy_Vary.jpg

Donnerstag, 5. November 2015

Verfahrensänderungen für die neuen Registrierzentren: Schwellen werden gebaut oder erhöht.

Während des Aufenthalts in der Aufnahme-Einrichtung gilt für die Asylbewerber eine verschärfte Residenzpflicht. Sie dürfen "den Bezirk der unteren Ausländerbehörde", also in der Regel den Landkreis, nicht verlassen. Verstöße gegen diese Residenzpflicht führen zum Wegfall der Leistungen und einem Ruhen des Asylantrags. Zur Wiederaufnahme eines deshalb ruhenden Asylantrags ist ein Wiederaufnahmeantrag erforderlich, der nur einmal gestellt werden kann. Ein erneuter Verstoß gegen die Residenzpflicht führt zur sofortigen Ausweisung. Dadurch soll garantiert werden, dass sich die Flüchtlinge auch tatsächlich an die Residenzpflicht halten. Asylbewerber, deren Antrag jedoch rechtskräftig und vollziehbar abgelehnt ist, werden direkt aus dem Registrierzentrum abgeschoben. Verfahrensdauer: Maximal 3 Wochen.