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Freitag, 11. Dezember 2015

Wie aus 500/200 ein Straftatbestand der Tatbeteiligung an schwerer Körperverletzung werden kann

Durch einfache Division vors Landgericht? Wie aus einer Division eine Tatbeteiligung werden könnte!

500 dividiert durch 200 macht... naaaa? RICHTIG meine Herren: 2,5.

Wenn sich die Meldungen als gerichtsfest herausstellen sollten, dass Sie tatsächlich bewusst und das arbeitstäglich wider besseres Wissen, die zweieinhalbfache Übermenge Menschen vor das LaGeSo, jene mittlerweile international bekannte "Behörde der Schande", amtlich in die Kälte zitiert haben, dann wird ihnen leider kaum jemand mehr helfen können. Dann war das nämlich klarer VORSATZ, ohne Wenn und ohne Aber. Und so etwas, das ergibt Beihilfe zur schweren Körperverletzung durch Unterlassen in einer Unzahl von Fällen. Und für jeden einzelnen, nachgewiesenen Fall werden sie einfahren. - Den Rest werden deutsche Gerichte erledigen.

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